Damit Zahlungsverzug eintritt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Fälligkeit der Forderung
- Gesetzliche Fälligkeit (wenn nichts anderes vereinbart wurde)
Sofort fällig: Wenn kein Zahlungstermin vereinbart wurde, ist die Forderung grundsätzlich sofort fällig, d. h. bei Erbringung der Leistung (§ 904 ABGB).
- Vertraglich vereinbarte Fälligkeit
Viele Verträge enthalten konkrete Zahlungsfristen (z. B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt“). In diesem Fall wird die Forderung mit Ablauf dieser Frist fällig.
- Fälligkeit bei Rechnungslegung
Bei Leistungen gegen Rechnung wird die Forderung mit Zugang der Rechnung und Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist fällig. Ist keine Frist angegeben, gilt wieder: sofort fällig (bzw. eine „angemessene Frist“, je nach Branchenüblichkeit).
Mahnung oder Fristablauf
- In Österreich besteht keine gesetzliche Mahnpflicht!
Verschulden
- Der Schuldner muss die Verzögerung verschuldet haben, also vorsätzlich oder fahrlässig nicht gezahlt haben. Bei Geldschulden wird in der Regel vermutet, dass der Schuldner schuldhaft handelt, wenn er im Verzug ist.
Folgen des Zahlungsverzugs
- Der Schuldner muss Verzugszinsen zahlen.
- Der Gläubiger kann Verzugsschaden geltend machen (z. B. Inkassokosten oder Mahngebühren).
- Unter Umständen kann der Gläubiger auch vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.